AGB
1. Es kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Betreiber des Tonstudios "Winkies Creative Sounds" - nachfolgend "Studio" genannt - zustande, dessen zu erbringende Leistung im Vorfeld schriftlich festgelegt wurde. Abweichungen und Ergänzungen hiervon bedürfen schriftlicherer Zusatzvereinbarungen, die nach den aktuellen Preisen der zusätzlichen Leistungen vergütet werden (sofern nicht anders vereinbart).
Bei einer formlosen oder mündlichen Beauftragung durch den Kunden (z.B. bei kleineren Projekten) gelten die folgenden Punkte analog.
2. Für mitgebrachtes oder untergestelltes Eigentum bzw. Fremdeigentum wird keine Haftung übernommen.
3. Der Betreiber entscheidet letztendlich über Einsatz und Verwendungszweck der studioeigenen Gerätschaft und Einrichtung.
4. Bei zerstörtem Tonträger- bzw. Datenmaterial haftet der Betreiber ausschließlich für die im Studio erbrachte Arbeitszeit mit bzw. für dieses Material. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser Zustand durch sein eigenes Verschulden eingetreten ist. Weitere Schadenersatzansprüche - insbesondere bei Verlust eventueller studiofremder Daten - sind hieraus nicht abzuleiten.
5. Der Betreiber behält sich vor, Termine wegen zeitlicher Engpässe, Krankheit oder technischer Wartung zu stornieren oder zu verschieben. Hat der Kunde zu Vertragsbeginn ein terminliches Limit für die Fertigstellung der verschobenen Arbeit genannt, steht ihm in beiden Fällen zu, die Studioarbeiten ohne Verrechnung der bereits geleisteten Arbeiten abzubrechen.
6. In begründeten Einzelfällen behält sich der Betreiber des Studios vor, die Zusammenarbeit mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsrückständen, Vandalismus oder falls das Studio zur Verbreitung terroristischen, extremistischen oder gewaltverherrlichten Gedankenguts missbraucht wird.
7. Der Unterzeichner und Vertragsnehmer haftet gesamtschuldnerisch gegenüber dem Studio für alle studiofremden Teilnehmer des vertraglich beschlossenen Auftrags.
8. Das im Studio erstellte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Betreibers. Insbesondere Veröffentlichung und Aufführung des im Studio erstellten Materials durch den Kunden wird bis zur vollständigen Bezahlung grundsätzlich untersagt!
Dem Kunden wird das erstellte Material bis zur vollständigen Bezahlung nur in komprimierter Qualität (MP3 128kBit/sec) zur Verfügung gestellt.
Im Falle eines Abbruchs der Arbeiten durch den Kunden oder des Betreibers nach §6 wird der bis dahin geleistete Arbeitsaufwand, sowie mögliche Materialkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
Der Kunde hat ein Anspruch auf das bisher erstellte Material, sofern die bisher verrichtete Studioleistung vergütet wurde.
Zahlungsziel ist 2 Wochen nach Rechnungseingang.
9. Mit einem Auftrag zur Aufnahme und/oder Bearbeitung von Musik und Texten, sowie bei Vervielfältigung oder Überspielung von bestehenden Tonträgern erklärt der Kunde automatisch, dass er die nötigen Nutzungsrechte an dem zu bearbeitenden bzw. vervielfältigenden Material besitzt bzw. die Kopien oder Bearbeitungen unter Berücksichtigung geltender Urheber- und Leistungsschutzrechte in Auftrag gegeben werden. Dies gilt insbesondere auch für die Verwendung aus dem Internet herunterladbarer Musik, Beats und Texte, sowie Sequenzer-Daten (Midi).
10. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auch nur Teile derselben unwirksam sein, wird dadurch die übrige Wirksamkeit der Bedingungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Bestimmung zu ersetzen, mit der der wirtschaftliche Zweck der Vertragsvereinbarung bestmöglich erreicht wird.